Rechtsprechung
BGH, 12.06.1953 - 2 StR 702/52 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.11.1951 - 4 StR 563/51
Auszug aus BGH, 12.06.1953 - 2 StR 702/52
Der Bundesgerichtshof (BGHSt 1, 383) ist dieser Rechtsprechung jedoch nicht gefolgt, sondern sieht die gewinnsüchtige Absicht auch im Sinne des § 133 Abs. 2 StGB nur dann als gegeben an, wenn die Handlung auf einer ungewöhnlichen, sittlich besonders anstössigen Steigerung des Erwerbssinnes beruht. - BGH, 09.10.1951 - 1 StR 139/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 12.06.1953 - 2 StR 702/52
Hierin liegt der besondere Grund, der ihm gegenüber die Einziehung seines Eigentums in diesem Verfahren gemäss den §§ 414, 401 RAbgO rechtfertigt (vgl. BGHSt 1, 351 ff).
- BGH, 23.03.1954 - 2 StR 580/53
Rechtsmittel
Ein in derselben Sache ergangenes früheres Urteil der Strafkammer wurde durch Urteil des Senats vom 12. Juni 1953 (2 StR 702/52) aufgehoben, weil damals die Zollhinterziehung als selbständige Straftat (§ 74 StGB) gewertet und beim Verwahrungsbruch die strafschärfende gewinnsüchtige Absicht (§ 133 Abs. 2 StGB) angenommen war.